Was wir Euch bieten:
Führerscheinausbildung in den Klassen
- B - PKW
- AM - Kleinkraftrad
- A1 - Leichtkraftrad
- A2 - Motorrad
- A - Motorrad
- B/E - Anhänger
und außerdem
- Begleitendes Fahren mit 17
- Ferienkurse
- Einzelunterricht auf Anfrage
- kostenlose Vortests für die theoretische Prüfung
Informationen zu den Klassen:
Klasse B
Fahrzeugtyp:
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18
Vorbesitz: nicht erforderlich, Eingeschlossene Klassen: L, M und S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse AM
Fahrzeugtyp:
Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
Vorbesitz: nicht erforderlich
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A1
Fahrzeugtyp:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
Vorbesitz: nicht erforderlich, Eingeschlossene Klassen: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A2 (beschränkt)
Fahrzeugtyp:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18
Vorbesitz: nicht erforderlich, Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse A (unbeschränkt)
Fahrzeugtyp:
Alle Krafträder, Zweiräder auch mit Beiwagen- mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 25
Vorbesitz: nicht erforderlich, Eingeschlossene Klassen: A2 , A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Stufenweiser Zugang zur Klasse A2 und A :
Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte, benötigt nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfungsdauer: 40 Minuten).
Wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (ebenfalls 40 Minuten). In diesen Fällen besteht keine Ausbildungspflicht. Es ist keine Ausbildungsbescheinigung zur Prüfung vorzulegen. In diesen Fällen ist das Mindesalter:
Klasse A1 = 16 Jahre
Klasse A2 = 18 Jahre
Klasse A = 20 Jahre
Trikes der Klasse A (über 15 kW) dürfen jedoch erst mit 21 Jahren gefahren werden.
Direkter Zugang:
Beim direkten Zugang ist das Mindestalter:
Klasse A = 24 Jahre - wer von der Klasse A 1 auf A aufsteigen möchte, muss mindestens 24 Jahre sein und eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Beim direkten Zugang ist für alle Motorradklassen stets eine theoretische und praktische Ausbildung sowie die dazugehörigen Prüfung erforderlich.
Erweiterungen:
Ausgenommen des stufenweisen Zugangs (zweijähriger Vorbesitz von Klasse A1 beim Aufstieg auf Klasse A2 und zweijähriger Vorbesitz von Klasse A2 beim Aufstieg auf Klasse A) ist jede Erweiterung auf eine Motorradklasse wie ein direkter Zugang, inklusive Ausbildungsbonus, zu beachten!
Kontakt
Wallstraße 2
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
von 14.00 bis 18.00 Uhr
Theorieunterricht:
Dienstag und Donnerstag
ab 17.00 Uhr!
Öffnungszeiten
von 14.00 bis 18.00 Uhr
Theorieunterricht:
Dienstag und Donnerstag
ab 17.00 Uhr!